
Er ist der umstrittenste Verfassungsrichter der jüngeren Geschichte: Bundesverfassungsgerichts-Präsident Stephan Harbarth macht seit seiner fragwürdigen Ernennung immer wieder Negativschlagzeilen. Unter anderem er war es, der die stetige Erhöhung des Rundfunkbeitrages quasi in der Verfassung verankerte. Jetzt stellt ein Gutachten des Bundestages fest: Harbarth bevorzugt bestimmte Medien – Insbesondere linke und öffentlich-rechtliche Medien.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht für seine Pressefreundlichkeit bekannt. Das musste jüngst die BILD feststellen, die sich diesen Sommer erst durch Klage gegen das höchste Gericht des Landes durchsetzen und Zugang zu Infos über Merkels skandalöses Richter-Dinner während der Corona-Zeit erhalten konnte. Kritische Presse ist in Karlsruhe nicht gerne gesehen – Bei kritischen Journalisten-Anfragen antwortet das BVerfG manchmal überhaupt nicht.
Doch zu anderen Medien pflegt das Bundesverfassungsgericht eine sehr herzliche Beziehung: Eine Praxis, die jetzt auch der unabhängige wissenschaftliche Dienst des Bundestages bemängelt. Es geht um die „Juristenpressekonferenz“. Bei dieser handelt es sich um einen privaten Verein, deren Mitglieder vorab Zugang zu den Urteilen des Gerichtes bekommen. Die Mitgliedschaft ist willkürlich – der Verein entscheidet selbst, wen er aufnimmt. Für Outsider wird es schwierig: Der rechtspolitische Korrespondent des „Tagesspiegel“, Jost Müller-Neuhof, beantragte Zugang zu den Vorab-Informationen, die sonst nur über die Justizpressekonferenz laufen – das BVerfG blockte ab. Auch die AfD klagte ohne Erfolg gegen die Karlsruher Informationspraxis. Das kritisiert der Wissenschaftliche Dienst nun deutlich. „In diesem Zusammenhang erscheint jedenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Pressemitteilungen nur einem exklusiven Kreis an Journalisten zur Verfügung zu stellen, für die benachteiligten Journalisten besonders schwerwiegend“, heißt es im Gutachten.
Offenbar bewahrt sich der Verein gerne seine Struktur als weitgehend grün-linke Kungelrunde. Pleiteticker.de nahm Einsicht in die Mitgliederliste der „Juristenpressekonferenz“. Das Ergebnis: Von den 38 vollen Mitgliedern des Vereins lassen sich nur 9 eindeutig zu nicht-linken Presseorganen zuordnen – unter ihnen sind unter anderem der Welt-Journalist Constantin van Lijnden oder zwei Vertreter der Website „Legal Tribune Online“. Der Rest sind vor allem öffentlich-rechtliche Journalisten: Sie machen insgesamt mehr als die Hälfte der Mitglieder aus. Vor dem Hintergrund der hochumstrittenen Entscheidung des Gerichtes, den Rundfunkbeitrag und seine stetige Erhöhung quasi verfassungsmäßig festzuschreiben, besonders fragwürdig.
Mal wieder liefert Stephan Harbarth denjenigen, die ihn bereits für den schlechtesten und parteiischsten Verfassungsrichter der BRD-Geschichte halten, ordentlich Futter – denn sein Verhalten ist genau das. Parteiisch und unangemessen für eines der höchsten Staatsämter.