- Bislang wurden 70 Soldaten wegen Impf-Verweigerung aus der Truppe geworfen.
- Die Corona-Impfung galt seit November 2021 als duldungspflichtig.
- Soldaten müssen medizinsiche Eingriffe auch gegen ihren Willen dulden, dazu zählten drei Dosen Corona-Impfstoff.
Bundeswehr-Soldaten müssen sich gegen das Coronavirus impfen lassen – seit November 2021 gehört die Corona-Impfung zur Liste duldungspflichtigen Impfungen. Wer sich als Soldat an diesen Befehl nicht hält, macht sich strafbar und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Soldaten müssen ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen dulden, wenn sie „der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen“, wie es im Soldatengesetz heißt. Drei Dosen Corona-Impfstoff kamen also einem Befehl für die Soldaten gleich – wer sich „mit Wort und Tat“ gegen einen Befehl auflehnt, kann nach dem Wehrstrafgesetz für das Delikt Gehorsamsverweigerung bestraft werden und letztlich aus der Truppe fliegen.
70 Soldaten wurden wegen Impfverweigerung aus der Truppe geworfen, wie Welt auf Basis einer Regierungsanfrage berichtet. „Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Corona-Schutzimpfung wurden bislang 70 Soldaten nach dem Soldatengesetz aus der Bundeswehr entlassen“, heißt es wörtlich in der parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Tino Sorge.
Wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt in diesem Zusammenhang eingeleitet wurden, konnte das Verteidigungsministerium nicht beantworten, da diese Zahl nicht erfasst werde.