- Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi wurde vom Amtsgericht in Plön von den Anklagepunkten der Volksverhetzung freigesprochen.
- Die Verteidigung warf der Generalstaatsanwaltschaft vor, das Verfahren politisiert zu haben.
- Bhakdi äußerte seine Dankbarkeit gegenüber der deutschen Justiz, während die Oberstaatsanwältin ankündigte, Rechtsmittel einzulegen.
Der Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi wurde vom Amtsgericht in Plön von den Anklagepunkten der zweifachen Volksverhetzung freigesprochen. Richter Malte Grundmann erklärte in seiner Begründung am Dienstag, dass das Gericht nicht feststellen konnte, dass sich der 76-jährige Bhakdi mit seinen Äußerungen im Wahlkampf 2021 und einem Interview im Internet strafbar gemacht habe. Obwohl der Vergleich zwischen Impfpolitik und Holocaust nicht akzeptabel sei, hätten Bhakdis Aussagen den öffentlichen Frieden nicht gestört.
Dies war die Annahme der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft gewesen. Grundmann hingegen erklärte, dass bei mehrdeutigen Aussagen die günstigere Interpretation für den Angeklagten berücksichtigt werden müsse. Das Gericht folgte somit der Auffassung der Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass Bhakdi am Ende seiner Rede zum friedlichen Dialog mit Politikern aufgerufen und die Idee der demokratischen Willensbildung betont hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem pensionierten Mikrobiologieprofessor in zwei Fällen Volksverhetzung vorgeworfen. Laut Anklage soll Bhakdi durch heftige Kritik an der Impfpolitik Israels auch in Deutschland lebende jüdische Menschen zum Hass angestachelt und sie als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben. Oberstaatsanwältin und Antisemitismusbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Silke Füssinger, argumentierte, dass Bhakdi durch eine drastische und aggressive Wortwahl bewusst ein Klima der Angst erzeugt habe, auch unter deutschen Jüdinnen und Juden, indem er die Impfpolitik mit einem zweiten Holocaust verglich. Sie forderte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro.
Die Verteidigung wies die Anklage zurück und warf der Generalstaatsanwaltschaft vor, das Verfahren politisiert zu haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft in Kiel die Anklage gegen Bhakdi abgelehnt und das Verfahren eingestellt hatte, übernahm die Generalstaatsanwaltschaft den Fall und brachte ihn vor Gericht.
Nach Ansicht der Verteidigung führte die Generalstaatsanwaltschaft unvollständige Ermittlungen durch und berücksichtigte keine entlastenden Fakten für den nicht vorbestraften Angeklagten. Die Anklagepunkte gegen Bhakdi seien unbegründet.
Nach dem Freispruch äußerte sich Bhakdi selbst mit den Worten: „Ich empfinde große Dankbarkeit gegenüber der deutschen Justiz und dem Gericht Plön.“ Dennoch ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Oberstaatsanwältin kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.