- Bayern gestattet vorübergehend Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten, um Antibiotika-Engpass bei Kindern zu lindern.
- Bundesgesundheitsministerium stellt offiziell Versorgungsmangel bei antibiotischen Säften für Kinder fest.
- Bayerns Gesundheitsminister Holetschek fordert Krankenkassen auf, Apothekern keine Zuschläge und Erstattungen zu verweigern, wenn sie selbst Medikamente herstellen müssen.
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, vorübergehend die Einfuhr von Medikamenten zu gestatten, die in Deutschland nicht zugelassen sind, um den Engpass bei antibiotischen Säften für Kinder zu lindern. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, dass alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um die kurzfristige und unbürokratische Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln sicherzustellen.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte am Dienstag offiziell einen Versorgungsmangel bei antibiotischen Säften für Kinder festgestellt. Die zuständigen Landesbehörden können nun befristet von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes abweichen. Eine neue Allgemeinverfügung soll es gestatten, befristet Arzneimittel einzuführen, die in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind. Dadurch sollen Pharmagroßhändler, Pharmafirmen und Apotheken unbürokratisch handeln können.
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Krankenkassen aufgefordert, keine Zuschläge und Erstattungen zu verweigern, wenn Apotheker selbst Medikamente herstellen, die nicht verfügbar sind. Dieses Vorgehen wurde bereits um Weihnachten herum vereinbart und half bei der Verbesserung der Versorgung mit knappen Fiebersäften.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hatte vor einem zunehmenden Mangel an Medikamenten für Kinder gewarnt. In einem offenen Brief wandten sich die Kinderärzte Deutschlands, Frankreichs, Österreichs und der Schweiz an die Gesundheitsminister dieser Länder. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte, dass die Sorgen der Kinder- und Jugendärzte berechtigt sind und verwies auf ein bereits beschlossenes Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen.