
Wer sich nicht an die Energiesparregeln der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)“ hält dem drohen im schlimmsten Fall bis zu 100.000 Euro Zwangsgeld. Außerdem seien die Ordnungsämter bei Verstößen berechtigt eigenhändig den Strom abzuschalten.
„Bei beharrlichen oder öffentlichkeitswirksamen Verstößen können Ordnungs- beziehungsweise Polizeibehörden Verfahren und Maßnahmen einleiten und bei Nichtbefolgung Zwangsgelder bis zu 100.000 Euro festsetzen beziehungsweise Maßnahmen, zum Beispiel das Abschalten einer Werbeanlage, anordnen“, zitiert der Bonner General-Anzeiger das Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalens.
Das Landeswirtschaftsministerium betont dabei, die EnSikuMaV enthalte „ernstzunehmende Vorsorgemaßnahmen, die zu einer Reduktion des Energieverbrauchs beitragen und einer Gasmangellage entgegenwirken sollen.“ Ob allerdings für die Durchsetzung nun Kommunen, Bezirke oder Länder zuständig sind, scheint vielen Behörden noch unklar zu sein. Solange das noch nicht klar ist, wird wohl erstmal noch keinem der Strom abgeschaltet, weil er sich nicht an die EnSikuMaV hält.