2018 erhöhte die große Koalition die Parteienfinanzierung massiv – mit äußerst dubiosen Argumenten. Das, so urteilt das Bundesverfassungsgericht heute, war verfassungswidrig. Pikant: Stephan Harbarth, heute Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, stimmte damals als CDU-Abgeordneter für das Gesetz.

Die 2018 durch den Bundestag beschlossene Erhöhung der Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Für die Anhebung der staatlichen Parteienförderung gebe es keine ausreichende Rechtfertigung, urteilte der zweite Senat des Verfassungsgerichts heute Morgen. Union und SPD hatten die staatlichen Mittel für die politischen Parteien damals von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro erhöht. Das sei nicht nur nicht ausreichend begründet, sondern gefährde den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien, heißt es vom Gericht. Die Vorsitzende des zweiten Senats, Doris König, warnte vor einem entstehenden Eindruck, die Parteien würden öffentliche Kassen zum Selbstbedienungsladen machen.
Die Änderung des Parteiengesetzes wurde damals mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Auch Stephan Harbarth, heute Präsident des Bundesverfassungsgerichts, stimmte damals dafür. Damals war er noch stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Nur wenige Monate nach seiner Zustimmung zum verfassungswidrigen Gesetz wechselte Harbarth ans Bundesverfassungsgericht, dessen Präsident er heute ist. Der Fall illustriert erneut die brisante Nähe zwischen dem obersten deutschen Gericht und der Politik.
An der heutigen Entscheidung war Verfassungsgerichtspräsident Harbarth, der dem ersten Senat vorsitzt, nicht beteiligt.