Es bleibt dabei: Das Tragen eines Kopftuches darf Lehrerinnen in Berlin nicht pauschal verboten werden. Eine Verfassungsbeschwerde des Landes wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Tragen eines Kopftuches darf Lehrerinnen in Berlin nicht pauschal verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“.
Folgen für das Neutralitätsgesetz
Im zugrundeliegenden Fall hatte das Bundesarbeitsgericht im August 2020 in Erfurt mit Verweis auf die Religionsfreiheit das Berliner Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Einer angehenden Lehrerin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, hatte das Gericht eine Entschädigung von 5.159,88 Euro zugesprochen. Die Muslimin sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018 bestätigt.
Das Land Berlin legte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht noch einmal Beschwerde ein. Der Antrag wurde in letzter Instanz jedoch nicht einmal zur Entscheidung angenommen, wie nun bekannt wurde.
Die neue Landesregierung wird somit das Neutralitätsgesetz überarbeiten müssen. In dem Gesetz ist unter anderem geregelt, dass Lehrkräften und anderen Pädagogen das Tragen von religiösen Symbolen an öffentlichen Schulen untersagt ist. Hierunter fällt etwa das Kreuz, die Kippa und auch das Kopftuch.