Auch die AfD hat ein Anrecht auf staatliche Finanzierung ihrer parteinahen Stiftung hat – so hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Die Partei hatte geklagt, weil ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung anders als die Stiftungen anderer Parteien keine Mittel erhalten hatte. Verfassungsrechtler Rupert Scholz begrüßt das Urteil.

Trotz zweimaligen Einziehens in den Bundestag hat die parteinahe Stiftung der AfD, die Desiderius-Erasmus-Stiftung, bis jetzt keine staatliche Finanzierung vom Bund erhalten – anders als die parteinahen Stiftungen der anderen im Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien.
AfD „in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt
Die Partei klagte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses urteilte am Mittwoch: Die AfD wurde „in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt. Zusätzlich fordert das Gericht vom Bundestag ein klares Fördergesetz für parteinahe Stiftungen. Wenn sich solche Förderungen auf die „Stellung und die Handlungsspielräume der Parteien im politischen Wettbewerb“ auswirken, dann sei neben der Beachtung des Rechts auf Chancengleichheit auch eine eigene gesetzliche Grundlage gefordert.

Verfassungsrechtler Scholz: AfD hat gleiche Rechte wie alle anderen Bundestagsparteien
Verfassungsrechtler Rupert Scholz sagte gegenüber Pleiteticker.de das Urteil sei „vorhersehbar“ gewesen: „Der Ausschluss der Desiderius-Erasmus-Stiftung war von vornherein gleichheitswidrig.“
„Man kann zur AfD stehen, wie man will, aber sie ist eine legale politische Vertretung im deutschen Bundestag und hat die gleichen Rechte wie alle anderen Bundestagsparteien, nämlich eine Stiftung zu haben.“
Er begrüße das Urteil auch im Hinblick auf das angemahnte Fördergesetz: Eine Finanzierung der parteinahen Stiftungen lief bisher über Haushaltsbeschlüsse und kein eigenes Gesetz. „Das ist aus meiner Sicht schon immer höchst fragwürdig gewesen, weil es hier um erhebliche Beträge geht, die als solche zwar nicht zu beanstanden sind aber einer gesetzliche Grundlage bedürfen”, so Scholz. „Die Finanzierung muss eben in der richtiger Form, durch Gesetz, geschehen und den Gleichheitsgrundsatz wahren.“ Das Bundesverfassungsgericht habe nun richtigerweise verlangt, dass es „klare gesetzliche Grundlagen für solche Zuwendungen“ gibt.