- Laut dem neuen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes haben Betreiber von Frauenschutzräumen das Recht ihr Hausrecht geltend zu machen und zu entscheiden, wer in ihre Einrichtungen kommen darf.
- Der Hausrechtsparagraph sollte Missbrauch verhindern und so auch die Ängste der Bevölkerung lindern.
- Jetzt offenbart der Bundesqueerbeauftragte: Das Hausrecht gilt doch nicht. Es soll verboten verboten, Transsexuelle aus Frauenräumen auszuschließen.
Das neue Selbstbestimmungsgesetzes, das es künftig jedem Menschen ermöglichen soll, seinen Vornamen und Geschlechtseintrag einmal im Jahr per einfacher Selbsterklärung vor dem Standesamt zu ändern, hat in der Bevölkerung für viel Aufregung gesorgt. Viele Menschen, insbesondere Frauen, fürchten, dass Männer das Gesetz ausnutzen könnten, um in ihre Schutzräume einzudringen.
Doch der am Dienstag veröffentlichte Entwurf brachte Entwarnung – wer Frauensaunen oder -umkleiden betreten dürfe, würde dem Hausrecht obliegen, heißt es im Gesetzesentwurf.
Doch jetzt stellen das Äußerungen des Queerbeauftragten der Bundesregierung, Sven Lehman im Interview mit dem Tagesspiegel in Frage. Die „Ängste” vor Ausschluss, die in den queeren Communitys durch den „Hausrechtsparagraphen” ausgelöst wurden, seien nicht berechtigt.
Lehmann weiter: „Im Gesetz steht, dass sich am Hausrecht bei privaten Einrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbädern oder Saunen sowie am Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichts ändert.”
Das bedeutet konkret: „Es wird weiterhin verboten bleiben, transgeschlechtliche Menschen wegen ihrer Transgeschlechtlichkeit von Einrichtungen auszuschließen” so Lehmann.
Auf Nachfrage, dass im Gesetz stehe, dass im Einzelfall „differenziert” werden dürfe, antwortet Lehmann: „Das Hausrecht darf nie willkürlich ausgeübt werden, sondern steht immer im Rahmen des Diskriminierungsschutzes”. Da sich an der bestehenden Rechtslage nichts geändert habe, halte er den „Verweis auf das Hausrecht im Gesetz für nicht notwendig”.
Das Hausrecht ändert also gar nichts! Transsexuelle auszuschließen, bleibt verboten.
Buschmanns leeres Versprechen? Noch im März hatte Bundesjustizminister Marko Buschmann (FDP), der gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) für das Gesetz verantwortlich ist, betont, dass man „die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft” in den Blick nehmen solle. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte Buschmann „Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben; Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – müssen ausgeschlossen sein.”
Und das schienen sie mit der Bekräftigung des Hausrechtes im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes zumindest bis zu einem gewissen Grat – und zwar explizit für Umkleiden, Frauensaunen und Frauenhäuser. Auch in Bezug auf Frauensport wurde betont, dass Vereine selbstbestimmt entscheiden können, wem sie Zugang gewähren wollen.
Doch genau damit räumte Sven Lehmann nun auf – oder anders gesagt: Der Paragraph, der den Bürgern das Gefühl von Sicherheit vor Missbrauch vermitteln sollte, ist in echt eine völlig leere Phrase.