- Trump wurde in New York in einem Zivilverfahren wegen Verleumdung und sexuellen Missbrauch verurteilt
- Von dem Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen
- Nun muss er 5 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld zahlen
Eine Geschworenenjury in New York hat festgestellt, dass Ex-Präsident Donald Trump in den 90ern die Autorin E. Jean Carroll sexuell missbraucht hat. Der Vorfall soll sich in der Umkleidekabine eines Kaufhauses abgespielt haben. Einen von ihr aufgestellten Vorwurf der Vergewaltigung lehnten die Geschworenen allerdings ab. Caroll soll nun 5 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld von Trump erhalten.
Es handelte sich dabei allerdings nicht um ein Strafverfahren, sondern eine Zivilklage, die Caroll angestrebt hatte, nachdem Trump Aussagen Carolls zu dem Vorfall als Lügen dargestellt hatte. Er wurde deshalb nun auch wegen Verleumdung verurteilt. Wegen Vergewaltigung als Strafsache hätte Trump auch gar nicht angeklagt werden können, da dies bereits verjährt wäre.
Außerdem werden bei Zivilklagen andere Maßstäbe hinsichtlich der Beweislast gesetzt. So reichte in diesem Fall ein „Übergewicht an Beweisen“ („preponderance of the evidence“) für eine Seite. Das heißt: das ein Szenario wahrscheinlicher sei als das andere. In Strafverfahren hingegen gilt der deutliche strengere Ansatz einer Schuld „frei von begründetem Zweifel“ („beyond a reasonable doubt“), also nicht nur, dass etwas wahrscheinlich passiert ist, sondern dass dies zweifelsfrei geschah. Das musste Caroll hier nicht beweisen.
Zwei von Carrolls Freunden sagten vor Gericht aus, dass die Autorin ihnen jeweils getrennt kurz nach dem Übergriff davon erzählt habe. Da es sich um ein Zivilverfahren handelte, ist Trump damit nicht wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft.