- Mann klaut Frauen-Identitäten, hebt Geld ab und schließt Verträge.
- Auf dem Amt wollte niemand seine Unterlagen sehen.
- Polizei-Verband warnt: politischer Druck wegen Diskriminierung in Trans-Debatte wächst.
Das Selbstbestimmungsgesetzes wird von der Ampel-Regierung als ein Zeichen für mehr Diversität und Toleranz gefeiert. Bald soll der Referentenentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Doch jetzt zeigt ein Berliner Betrugsfall: Das Gesetz könnte Kriminellen Tür und Angel für Identitätsmissbrauch, Betrug und Abzocke öffnen. Die Polizeigewerkschaft ist besorgt.
Nach Informationen von Pleitetiker.de tauchte der 32-jährige Sabri K. – stark geschminkt und mit einer Perücke verkleidet – in verschiedenen Berliner Bezirksämtern auf und gab sich als Transfrau aus, die bereits Namen und Geschlecht durch eine Personenstandsänderung gewechselt hat. Um diese angebliche Änderung in seinem Ausweis einzutragen, soll der Betrüger mit gestohlenen Personaldokumenten und Kontoauszügen einen vorläufigen Personalausweis beantragt haben, der ihm in mehreren Fällen ausgestellt wurde. Mit diesen Dokumenten eröffnete er mehrere Bankkonten, schloss Verträge bei Mobilfunkanbietern ab, tätigte Online-Käufe und Bargeldabhebungen.
Als Sabri K. dann Ende April im Bürgeramt Moabit mit der gleichen Masche betrügen wollte, wurde er erwischt. Mittlerweile kümmert sich die Berliner Staatsanwaltschaft um den Fall.
Sabri K. ist der Trans-Trick-Betrüger!
Polizei klagt über politischen Druck
Das Verhalten der Behörden, die Sabri K. den Ausweis ausgestellt haben, wirft eine wichtige Frage auf: Wieso musste er die Änderung seines Personenstandes, die man durch amtliche Dokumente beweisen kann, nicht vorlegen? Wieso überprüften die Behörden-Mitarbeiter die Identität nicht?
Jörn Badendick, Sprecher Vom Polizeiberufsverband „Unabhängige“ erklärt auf Pleiteticker-Anfrage: „Das liegt vor allem an dem politischen Druck, dem die Behörden-Mitarbeiter ausgesetzt sind. Es gibt in den Behörden zum Beispiel verpflichtende Sprachleitfäden und Diversity-Schulungen bis hin zu entsprechenden Kriterien in dienstlichen Beurteilungen. Das führt dazu, dass die Aufgabenerfüllung nicht mehr richtig wahrgenommen werden kann.“
Das Landesantidiskriminierungsgesetz mit der Beweislastumkehr übe dazu noch einen gesetzlichen Druck auf die Mitarbeiter aus. Badendick weiter: „Die müssen jetzt mit der permanenten Angst leben, wegen Diskriminierung verklagt zu werden, wenn sie es mit diskriminierten Randgruppen zu tun haben. Das ist eine juristische Konfrontation, die niemand haben will.“
Auf Pleiteticker-Anfrage bestätigt das Bezirksamt Mitte, dass man die Änderung des Personenstandes bei der Ausstellung neuer Ausweisdokumente normalerweise belegen muss. Nach erfolgter Geschlechtsänderung werde dann im Melderegister der bisherige Datensatz geschlossen und mit einer Auskunftssperre versehen, heißt es vom BA Mitte.
Und hier kommt man zum nächsten Problem: Das Offenbarungsverbot, das schon jetzt gilt und im Selbstbestimmungsgesetz noch einmal verschärft werden soll. Dieses Verbot sieht vor, dass der vorherige Name einer Trans-Person nach einer Personenstandsänderung nur unter besonderen Bedingungen abgerufen werden kann. Für Behörden gilt eine Auskunftssperre, um die Transperson zu schützen.
Und das gilt auch für das Vorstrafenregister einer Person. Das bedeutet: Kriminelle könnten die im Selbstbestimmungsgesetz vorgesehene einfach Selbstauskunft gezielt dazu nutzen, ungestört weitere Straftaten zu begehen, ohne auf dem Radar der Polizei und Behörden zu landen.
Fakt ist also: Durch das Selbstbestimmungsgesetz könnte Identitätsmissbrauch ad absurdum getrieben werden. Betrüger könnten in Zukunft mit einem gestohlenen Ausweis beim Standesamt vorsprechen und durch ein einfaches Formular den Vornamen und das Geschlecht einer gestohlenen Identität wechseln. Da das äußere Erscheinungsbild bei Transpersonen häufig von dem Bild des älteren Passes abweicht, wären die Behörden eher zurückhaltend, die Identität der vermeintlichen Transperson in Frage zu stellen, um niemanden zu diskriminieren.