Bahram S. (24) wurde 2019 in seine Heimat Afghanistan abgeschoben, nachdem er 2017 ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigte und in Haft saß. Jetzt ist der Straftäter trotz Einreiseverbot wieder in Deutschland – und blieb zunächst unerkannt. Weil die Behörden versagten.

Der Fall von Bahram S. offenbart ein fatales Behördenversagen. Ein Verbrecher und Vergewaltiger, der eigentlich nie wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen sollte, rutschte den zuständigen Behörden bei seiner erneuten Einreise in das Bundesgebiet einfach durch. So ist der Mann, der wegen Vergewaltigung abgeschoben wurde, wieder in Deutschland. Und weil Deutschland gegenwärtig nicht nach Afghanistan abschiebt, wird Bahram S. Deutschland auch erstmal hier bleiben.
Die Kriminalakte Bahram S.
Im November 2015 kam der damals 16-Jährige Bahram aus der Provinz Nangarhar in Afghanistan als Flüchtling nach Bayern. Keine zwei Jahre später, im August 2017, vergewaltigte der Afghane in München eine 16 Jahre alte Schülerin. Laut Kriminalakte hat S. auch mit Drogen, Diebstahl und Körperverletzung zu tun.
Bahram S. wird angeklagt und das Amtsgericht München urteilt im April 2018, dass er für zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe ins Gefängnis nach Neuburg an der Donau muss, im August 2019 wird er im Zuge einer Sammelabschiebung nach Kabul abgeschoben. Danach verliert sich seine Spur.
In diesem Jahr kommt Bahram zurück nach Europa. Auf welchem Wege ist unbekannt. Bekannt aber ist: Am 3. Februar nehmen französische Behörden Bahram S. fest, er hält sich unter falschem Namen in Frankreich auf. Dort verlangt Bahram S. Asyl. Frankreich beantragte die Überstellung nach Deutschland. Deutschland lehnte ab, verwies auf eine siebenjährige Einreisesperre.
Einreise trotz Verbot
Auf eigene Faust reiste S. Anfang Februar trotzdem ins Bundesgebiet ein und meldete sich letzten Donnerstag beim Hamburger Migrationsamt. Die Behörde versagt auf ganzer Linie: Man vergisst, die Identität des Flüchtlings zu prüfen. Ein Sprecher bestätigte Bild, es sei zu einem „individuellen Fehler gekommen, sodass die Ausschreibung zur Fahndung nicht festgestellt wurde“. Bahram bleibt unerkannt und kann einfach in Deutschland bleiben, obwohl für ihn Einreiseverbot gilt und er eine restliche Haftstrafe zu erfüllen hat.
Zum Glück fährt Bahram S. noch am selben Tag in einem ICE von Hamburg nach Hannover und wird beim Schwarzfahren erwischt. Seine Identität, der offene Haftbefehl und illegale Aufenthalt fliegen auf. Die Bundespolizei nimmt ihn fest.
In der JVA Hannover sitzt der Afghane nun seine offene Resthaft von 179 Tagen ab. Das ist dem Zufall zu verdanken, nicht unseren Behörden. Ein Armutszeugnis.

Und danach? Bahram S. wird nach den 179 Tagen nicht abgeschoben, sondern darf in Deutschland bleiben. Das Bayrische Innenministerium schrieb auf Pleiteticker.de-Anfrage:
“Herr Bahram S. befindet sich derzeit zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten in der JVA Hannover. Der vollziehbar Ausreisepflichtige wurde im Jahr 2019 aus der Strafhaft nach Afghanistan rückgeführt. Aufgrund der Wiedereinreise nach Deutschland muss er zunächst seine Restfreiheitsstrafe verbüßen. Aktuell sind aufgrund der politischen Lage Rückführungen nach Afghanistan ausgesetzt. Wie die politische Lage in Afghanistan in der Zukunft aussieht, kann derzeit nicht beurteilt werden.“
So lange Deutschland keine Abschiebungen nach Afghanistan vornimmt, muss der Straftäter nach Verbüßen seiner Haftstrafe das Land also nicht verlassen. Und vor Ort ist er nur, weil die Behörden versagt haben.