Die Berliner Polizei hat am Donnerstag eine Pressemitteilung zu einer Öffentlichkeitsfahndung nach zwei Tatverdächtigen veröffentlicht, die im April 2022 einen Überfall begangen haben sollen. Die beiden Männer werden genau beschrieben, es fehlt nur eines: ihre dunkle Hautfarbe.

Am 16. April des letzten Jahres haben zwei Männer im Berliner Stadtteil Wilmersdorf zwei andere junge Männer überfallen und eines ihrer Opfer leicht verletzt. Einer der Täter bedrohte die damals 25- und 34-jährigen Opfer mit einem Elektroschocker, während der andere das ältere Opfer am Kragen packte und ihn „unter Vorhalt eines Astes“ aufforderte seine Wertgegenstände herauszugeben. Laut Polizei folgte eine Gerangel, bei dem das heute 35-jährige Opfer stürzte und sich an der Hand verletzte. Kurze Zeit später gelang es den Opfern zu fliehen.
Die Berliner Polizei versucht nun die beiden Täter mit Hilfe einer Öffentlichkeitsfahndung und Fotos aus mehreren Überwachungskameras der BVG zu identifizieren. Bevor man zur Ansicht der Bilder gelangt, beschreibt die Polizei in ihrem Fahndungsaufruf sehr genau, wie die Tatverdächtigen ausgesehen haben sollen: „Ca. 20 Jahre, 175 cm groß“ soll einer der gesuchten Tatverdächtigen sein. Er habe eine „sportliche, schlanke Figur“ und „kurze, schwarze Haare“ – bei der Tat habe er „eine weiße Daunenjacke, eine dunkle Hose sowie dunkle Schuhe“ getragen.


Der andere Mann sei etwa genauso groß, alt und schlank gewesen. Er habe eine „schwarze Daunenweste, einen hellen Hoodie, eine schwarze Baggy-Hose im Cargo-Stil sowie weiße Sneaker“ getragen. Er habe außerdem sogenannte „Cornrows“, also eine hauptsächlich aus afrikanischen Kulturen bekannte Flechtfrisur getragen – und hier könnte der aufmerksame Leser einen Verdacht bekommen.
Ein Verdacht, der sich mit einem Blick auf die Fahndungsfotos bestätigt: Die beiden jungen Männer haben eine sehr dunkle Hautfarbe, sie sind offensichtlich afrikanischer Herkunft – doch das traute sich die Polizei offenbar nicht in die Täterbeschreibung aufzunehmen. Ohne die Fahndungsfotos wäre die Suchbeschreibung so völlig irreführend.


Vermutlich aus Angst als rassistisch zu gelten, wird jetzt also nichtmal das ausländische Aussehen von Straftätern beschrieben, wenn man dem Fahndungsaufruf ein Foto von ihnen beilegt. Ein solches Vorgehen ist von einer effektiven Strafverfolgung wohl weit entfernt.