Die Grünen-Nationalrätin Valentine Python macht derzeit mit einer speziellen Forderung auf sich aufmerksam. Python fordert „Klimaleugnung“ zur Straftat zu erklären und genauso zu behandeln wie Aufrufe zu Rassismus und Antisemitismus.
Klimaleugung würde die Aufklärung über die Gefahren des Klimawandels behindern. Klimawandelleugner würden das Verständnis bremsen und der Annahme von „wirksamen Maßnahmen“ im Weg stehen. Dies erklärte kürzlich die Schweizer Politikerin Valentine Python (Grüne). Als Begründung führt die Schweizerin den Rückgang des Allgemeinwissens an.
So würden einer französischen Studie zufolge 17 Prozent der 11- bis 24-Jährigen glauben, dass die Erde eine Scheibe sei und 25 Prozent würden die Evolutionstheorie bezweifeln. Vor allem aber würden 28 Prozent der Jugendlichen den Klimawandel als natürliches Phänomen betrachten gegen welches keine gesonderten Maßnahmen erforderlich seien.
Wegen einem „derartigen Rückgang des wissenschaftlichen Verständnisses der Welt“ müsse die Landesregierung Maßnahmen gegen „klimaskeptische Äußerungen“ ergreifen. Diese vergleicht sie mit Aufrufen zu Antisemitismus und Rassismus. Solche Aufrufe könnten in Gewalt münden und würden gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Nationalrätin ist der Ansicht, dass die „uneingeschränkte Verbreitung von klimaskeptischen Ansichten“ unter das selbe Gesetz fallen könnte.
Ob die Forderung Pythons mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar ist, erscheint mehr als zweifelhaft. Python scheint sich im Besitz einer unverrückbaren wissenschaftlichen Wahrheit zu sehen. Offenbar geht es Python nicht darum Andersdenkende zu überzeugen, sondern ihre Gedanken zu verbieten und sie mit Strafen belegen. Dabei ist doch gerade der Zweifel und die Ergebnisoffenheit der Antrieb jeder wissenschaftlichen Erkenntnis.