
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat am Freitag ihre umstrittene Wahlrechtsreform im Bundestag verabschiedet – das Ziel der Reform soll es sein, den aufgeblähten Bundestag zu verkleinern. Die Reform wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien verabschiedet und soll dazu beitragen, die Effizienz und Funktionsweise des Bundestages zu verbessern. Vor allem Linke und CSU machen der Ampel dabei allerdings schwere Vorwürfe – und wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Wahlrechtsreform sieht vor, die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren und die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu verringern. Die Reform soll den Bundestag von derzeit 736 Abgeordneten auf etwa 630 Abgeordnete verkleinern. Die Befürworter der Reform argumentieren, dass die Verringerung der Abgeordnetenzahl zu einer effizienteren und kostengünstigeren Gesetzgebung führen wird, während Kritiker befürchten, dass diese Änderungen negative Auswirkungen auf die demokratische Repräsentation haben könnten.
Angriff auf das Direktmandat – und auf die CSU
Ein Hauptanliegen der Kritiker ist, dass die Reform kleinere Parteien und Minderheiteninteressen benachteiligt, indem sie den Zugang zum Bundestag erschwert.
Die Wahlrechtsreform sieht die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten vor. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Ausgleichsmandate wurden eingeführt, um die dadurch entstehende Verzerrung der Sitzverteilung im Bundestag auszugleichen und die Verhältniswahl zu gewährleisten. Die Abschaffung dieser beiden Mandatstypen kommt de facto der Abschaffung des Direktmandats im Wortsinn gleich – denn es ist nun möglich, dass Kandidaten, die einen Wahlkreis gewonnen haben, dennoch nicht im Bundestag vertreten sein können.
Ein zentraler Aspekt der Wahlrechtsreform ist daneben die Abschaffung der Direktmandatsklausel, welche bisher ermöglichte, dass Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, unabhängig von der Parteiliste direkt in den Bundestag einziehen. Die Abschaffung dieser Klausel könnte insbesondere die CSU und die Linkspartei treffen – die Linke wäre ohne die Klausel aktuell nicht im Bundestag vertreten sein. Aber auch die CSU steht bundesweit gerechnet aktuell bei lediglich 5,1 Prozent – auch ihr Einzug in den Bundestag wird von der Reform bedroht.