- Das Potsdamer Landgericht hat die Klimaaktivistengruppe „Letzte Generation“ als potenziell kriminelle Vereinigung eingestuft.
- Dies folgte einer bundesweiten Razzia Ende 2022 gegen die Gruppe wegen des Verdachts auf Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
- Die Entscheidung ist die erste ihrer Art gegen Klimaaktivisten in Deutschland.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch. „Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt“, so Cyrill Klement, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Der Entscheid des Gerichts erfolgte in Reaktion auf eine Beschwerde eines Betroffenen gegen eine Razzia und die Sicherstellung von Beweismitteln.
Deutschlandweite Razzia gegen die „Letzte Generation“
Mitte Dezember wurde eine deutschlandweite Razzia gegen die „Letzte Generation“ von der Staatsanwaltschaft Neuruppin initiiert. Durchsucht wurden Wohnungen und andere Räumlichkeiten in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Zuvor kam es zu Angriffen von Klimaaktivisten auf Einrichtungen der PCK-Raffinerie, unter anderem in Schwedt und Werneuchen.
Weitere Ermittlungen: „Die Ermittlungen gehen weiter. Es gibt viel auszuwerten“, sagte Oberstaatsanwalt Klement hinsichtlich des weiteren Verfahrens. Gerüchte, dass sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch gegen Anwälte der Klimaaktivisten wegen möglicher Beihilfe (Paragraf 27 Strafgesetzbuch) richten, wollte Klement unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.
Konsequenzen für Unterstützer: Alle Unterstützer der „Letzten Generation“ könnten nun gemäß Paragraf 129 strafrechtlich verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin untersucht derzeit auch zwei Fälle, in denen Aktivisten der „Letzten Generation“ im Herbst 2022 versuchten, den Flugbetrieb am Flughafen BER in Schönefeld zu stören. Sollte sich der Anfangsverdacht in Bezug auf die PCK bestätigen, könnte das Konsequenzen für diese und alle anderen Aktionen im Namen der „Letzten Generation“ haben.
Was bedeutet Paragraf 129? Für die gesetzliche Einstufung als kriminelle Vereinigung müssen mindestens drei Personen zusammenkommen, um Straftaten zu begehen. Ein loses oder spontanes Netzwerk reicht nicht aus. Der Zusammenschluss muss zielgerichtet und dauerhaft sein. Eine klare Rollenverteilung und eine kontinuierliche Struktur für das wiederholte Begehen von Straftaten sieht die Staatsanwaltschaft bei den Angriffen auf die PCK-Raffinerie als gegeben an.