- Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik verteidigt körperlichen Zwang bei Straßenblockaden.
- Gesetzliche Grundlagen erlauben der Polizei die Anwendung von Gewalt.
- Die Polizei achtet auf die Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung von Gewalt.
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik hat den Einsatz von körperlichem Zwang durch Polizeibeamte gegen Klimaaktivisten bei Straßenblockaden verteidigt. In einem Interview mit der Berliner Morgenpost am Sonntag äußerte sie sich zu Vorwürfen von Polizeigewalt: „Kommt eine Person unseren Aufforderungen, eine Straße zu verlassen, nicht nach, wenden wir gegen sie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs an. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der die Polizei, die in diesem Staat das Gewaltmonopol hat, Gewalt anwenden darf.“
Hintergrund: Anlass für die Diskussion sind Videoaufnahmen, die zeigen, wie ein Polizist einem auf der Straße sitzenden Mann ankündigt, er werde Schmerzen erleiden, falls er die Fahrbahn nicht räume. Der Polizist greift anschließend den Demonstranten und trägt ihn weg, während der Mann schreit.
Die Berliner Polizeipräsidentin wollte den speziellen Fall nicht bewerten, betonte jedoch, dass es „rechtsstaatlich geboten“ sei, darauf hinzuweisen, dass die angewandten Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zu Schmerzen führen können. Slowik erklärte, dass die Polizei keine sogenannten Schmerzgriffe anwende, die explizit Schmerzen verursachen sollen. „Aber es gibt Griffe, die, wenn sich jemand etwa schwer macht oder fallen lässt beziehungsweise dem vorgegebenen Bewegungs- und Richtungsimpuls nicht folgt, zu Schmerzen führen können“, sagte die Polizeipräsidentin. „Darüber sollen die Kollegen schon aufklären.“
Verhältnismäßigkeit gefordert: Slowik betonte, dass der oberste Grundsatz bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs die Verhältnismäßigkeit sei. „Was genau verhältnismäßig ist, ordnet im Einsatz entweder der Polizeiführer an oder entscheiden die Kollegen im Einzelfall.“ Sie fügte hinzu, dass vielen Menschen nicht bewusst sei, was die Polizei dürfe, was dazu führe, „dass legitime Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs, die zugegebenermaßen nicht schön aussehen, als Polizeigewalt in einem illegitimen Sinn aufgefasst werden“.