- Ampel-Vorhaben: Polizisten sollen zukünftig bei Grenzkontrollen Quittierungen ausstellen.
- Damit will die Koalition gegen sogenanntes „Racial Profiling“ vorgehen.
- Polizisten werden dadurch unter Generalverdacht gestellt, Kritik kommt von Polizei und Opposition.
Immer wieder wird Polizisten „Racial Profiling“ vorgeworfen: Sie sollen angeblich Menschen nur wegen Hautfarbe oder angenommener Abstammung kontrollieren. Gegen genau dieses „Racial-Profiling“ will die Ampel-Koalition jetzt mit einem neuen Gesetz vorgehen. Bitterer Nebeneffekt: Polizisten werden dafür unter Generalverdacht gestellt, bei Grenzkontrollen Menschen bestimmter Bevölkerungsgruppen aus rassistischen Gründen zu kontrollieren. Das sorgt für Unverständnis und Kritik bei der Polizei.
Polizisten müssen sich zukünftig rechtfertigen: Das Gesetz sieht vor, dass Bundespolizisten bei Kontrollen von Migranten an der Grenze zukünftig gezwungen sind, „Kontrollquittungen“ ausstellen. Kontrollierten Personen sollen dann laut der Gesetzesvorlage „auf Verlangen unverzüglich eine Bescheinigung über die Maßnahme und ihren Grund“ ausgestellt werden. Die kontrollierten Personen sind der Einigung zufolge zudem „über dieses Recht zu belehren“.
Heißt: Wenn die Polizei zukünftig ihren Job macht und an der Grenze Kontrollen durchführt, dann müssen sie bescheinigen, dass ihre Kontrollen einen berechtigten Grund hatten. Zuerst herrscht der Verdacht gegenüber den Polizisten ihre Kontrollen seien aus rassistischen Motiven durchgeführt worden- die Quittierung sozusagen ihr Beweis nicht rassistisch zu sein.
Das macht es doppelt schwer für die Polizisten, die nur ihren Job machen möchten: Halten Sie sich jetzt an ihre gesetzliche Vorgaben und kontrollieren auffällige Personen an der Grenze, sehen sie sich gleichzeitig dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden „Racial Profiling“ betreiben. Wollen sie diesem Vorwurf entgehen, dann sind ungenaue Kontrollen die Konsequenz.
Ampel wittert „Racial Profiling“: Bereits seit einiger Zeit diskutiert die Koalition über eine Änderung des Bundespolizeigesetzes. Ein Streitpunkt war lange, ob Kontrollen zur Verhinderung illegaler Einreisen weiterhin ohne konkreten Verdacht möglich sein sollen. Immer wieder fiel dabei das Wort „Racial Profiling“, Polizisten würden aus bestimmten äußeren Gründen (etwa die Hautfarbe) bestimmte Personengruppen öfter kontrollieren als andere.
Das Verbot dieser angeblich rassistischen Kontrollen soll jetzt im Gesetz präzisiert werden. Die Koalition sagt, die Ausstellung von Quittungen schütze Betroffene vor willkürlichen Kontrollen und verhindere, dass Beamte aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale, etwa der Hautfarbe, entscheiden, wen sie kontrollieren. Das Misstrauen gegenüber der Polizei scheint groß zu sein.
Kritik von Polizei und Opposition: Bei Achtung, Reichelt sagte Heiko Teggatz, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft schon vor drei Wochen zu den „Racial Profiling“-Vorwürfen: „Unser Auftrag ist die Sicherung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und wenn wir einen Zug der von Prag nach Dresden fährt, stichprobenartig kontrollieren, dann kontrollieren wir selbstverständlich nach polizeilichem Lagebildern, dann kontrollieren wir wahrscheinlich eher nicht die grauhaarige Oma mit der Handtasche auf der letzten Bank sondern andere Personen, die in das polizeiliche Raster passen.“
„Dann kommt aus der Politik schon die Behauptung, meine Kolleginnen und Kollegen würden dort „Racial-Profiling“ betreiben. Das ist absoluter Blödsinn meine Kolleginnen und Kollegen machen dann nur ihren ihren gesetzlichen Job.“, so Teggatz damals.
Kritik kommt aber nicht nur von der Polizei selbst, sondern auch von der Opposition. Innenexperte Christoph de Vries (CDU) sagte zu Bild: „Wir brauchen keine Quittungen für Kontrollen, sondern mehr Kontrollen durch die Bundespolizei, um die ständig steigende Zahl illegaler Grenzübertritte zu reduzieren.“ De Vries weiter:„Ich habe kein Verständnis für diesen Kniefall der Bundesinnenministerin vor den Grünen. Die Bundespolizisten betreiben kein Racial Profiling, sondern kommen ihren Dienstaufgaben gewissenhaft nach. Es macht auch keinen Sinn, Menschen zu kontrollieren, die äußerlich erkennbar nicht als illegale Grenzgänger infrage kommen.“