Schon bald könnten sich Grillen und Käfer in europäischen Lebensmitteln befinden.

Käfer, Grillen und Maden essen? Bei dem Gedanken ekelt es viele Europäer. Doch dank der EU könnte das bald zum Normalfall werden. Die EU-Kommission hat einige sogenannte Novel-Food-Anträge genehmigt, die sich Proteinalternativen widmeten. Das Ergebnis: Laut „Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission“ dürfen ausgewählte Unternehmen zunächst für fünf Jahre bestimmte neue Produkte in den Verkehr bringen. Dazu zählen etwa die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer. Die Verordnung tritt am 24. Januar in Kraft.
Die Änderung basiert auf einem Antrag des vietnamesischen Unternehmens Cricket One Co. Ltd aus dem Jahr 2019, teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der EU zuzulassen. Diese Zulassung gilt laut „EU Verordnung 2023/5“ zunächst nur für das antragsstellende vietnamesische Unternehmen, das die Grillen nun fünf Jahre lang alleine verkaufen darf. Danach dürfen auch andere Wettbewerber in den Insektenmarkt einsteigen.
Der Antrag betrifft die Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln, darunter Back- und Teigwaren, Bier, Saucen, Kartoffelprodukten, Pizza, Chips, Nudeln, Keksen und Fleischersatzprodukten. Die Menge ist dabei begrenzt: So darf etwa ein Fleischersatzprodukt nur zu maximal fünf Prozent aus Insektenpulver bestehen.
Gefahr für Allergiker – Kennzeichnung nicht verpflichtend
Von außen werden sich die Nahrungsmittel nicht von herkömmlichen Produkten unterscheiden lassen. Sie müssen nicht auffällig gekennzeichnet sein oder einen Hinweis im Produktnamen tragen. Ob ein Produkt Insektenbestandteile enthält, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich beim Lesen des Zutatenverzeichnisses.
Insbesondere Allergiker müssen aufpassen: „Insekten können potentielle Allergene beinhalten. Man weiß zum Beispiel bereits aus Untersuchungen, dass Menschen, die auf Krustentiere allergisch reagieren, auch nach dem Verzehr von Lebensmitteln mit Insektenpulver allergische Reaktionen zeigen können“, erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der Verlagsgruppe Gruhner+Jahr. Derzeit sei eine entsprechende Allergenkennzeichnung für Produkte mit Insekten in der EU aber nicht verpflichtend.
Insekten gelten als proteinreich und nahrhaft. Befürworter verweisen zudem immer wieder auf ihre ressourcenschonende Züchtung. Im Gegenteil zu Nutztieren wie Schweinen oder Kühen wird bei der Aufbereitung von Grillen oder Käfern für den Lebensmittelmarkt so gut wie kein CO2 emittiert.