Die Ampel bringt ihre Staatsbürgerrechts-Reform ins Kabinett, weitere Punkte sickern durch. Neben bereits bekannten Punkten wie der Schnellvergabe des deutschen Passes nach fünf Jahren soll auch jeder, der über 65 Jahre alt ist, ohne Einbürgerungs- und Sprachtest Pässe geschenkt bekommen.

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.
In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die Erleichterungen beim Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offen standen. Profitieren werden von den Erleichterungen aber nicht nur Gastarbeiter, sondern alle Ausländer dieser Altersklasse. Wer seine Eltern oder Großeltern also für fünf Jahre nach Deutschland holt, kann diese direkt mit einem deutschen Pass versorgen – ohne Anforderungen.
Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen. Der Doppelpass wird bei Menschen mit Migrationshintergrund also von der Ausnahme zur Regel werden. Die 2019 von Horst Seehofer eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Eine Einbürgerung kommt allerdings dem Entwurf zufolge nicht infrage, wenn „der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“. Den zaghaften Ansatz zur Definition einer „Leitkultur“ gibt die Ampel aber vollständig auf.