Bevor Ibrahim A. im Regionalzug zwischen Hamburg und Kiel wohl zwei Teenager tötete und viele weitere verletzte, hatte er bereits eine ordentliche Akte bei der Polizei angehäuft, inklusive einer Messerattacke, Körperverletzungen, Diebstählen und sexueller Nötigung.

Bei dem mutmaßlichen Messertäter vom Mittwoch handelt es sich um den 33-jährigen Palästinenser Ibrahim A. Er soll 2014 nach Deutschland gekommen sein, zunächst in Nordrhein-Westfalen und dann in Schleswig-Holstein gewohnt und dann 2016 subsidiären Schutz erhalten haben. Laut WELT ist er seit 2015 schon zwölfmal polizeilich aufgefallen, wegen diesen Straftaten wurde schon gegen ihn ermittelt:
- Ladendiebstahl in Euskirchen (2015)
- Missbrauch von Scheckkarten in Bonn (2015)
- Gefährliche Körperverletzung in Euskirchen (2016)
- Gefährlicher Körperverletzung in Bad Münstereifel (2016)
- Ladendiebstahl in Euskirchen (2016)
- Körperverletzung in Köln (2018)
- Sexuelle Nötigung in Euskirchen (2019)
- Sachbeschädigung in Euskirchen (2020)
- Körperverletzung in Bonn (2020)
- 2x Körperverletzung in Euskirchen (2020)
- Bedrohung in Euskirchen (2020)
Aber das war nicht alles: Am 18. Januar 2022 beging er in der Schlange einer Essensausgabe für Obdachlose eine Messerattacke. Dort stach A. „ohne erkennbaren Grund“ mit einem Messer mehrfach auf einen anderen Mann ein. Dieser erlitt daraufhin „potenziell lebensgefährlich“ Verletzungen, mit fünf Stichverletzungen am Arm davon, oberflächliche Stichverletzungen am Hals und eine fünf Zentimeter lange Wunde an der Hand.
Deshalb saß er vom 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023, bis wenige Tage vor der Messerattacke im Zug, in Untersuchungshaft, das bestätigte ein Gerichtssprecher dem Spiegel.
A. wurde dann im August 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilt. Laut eigenen Angaben hatte Ibrahim A. vor der Tat in großen Stil Kokain, Heroin und Alkohol zu sich genommen. Ein psychiatrischer Sachverständiger habe damals aber ausgeschlossen, dass „Drogen- und Alkoholeinfluss zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit geführt haben“, so der Gerichtssprecher. Er hatte behauptet, innerhalb von sechs Stunden zwei Flaschen Whiskey und mehr als 20 Kugeln Heroin und Kokain konsumiert zu haben. Das glaubte ihm das Gericht nicht, selbst für Schwerstabhängige sei so eine Menge nicht verkraftbar, hieß es.
Weil er Berufung gegen das Urteil einlegte, kam er nicht in Strafhaft sondern nur in Untersuchungshaft. Aus der wurde er nun nach knapp einem Jahr vor wenigen Tagen entlassen, denn seine Zeit in der Untersuchungshaft war beinahe solange wie das Strafmaß (nur gut ein Jahr Gefängnis). Ibrahim A. lebte wohl zuvor in Hamburg. Die Untersuchungshaft verbrachte er in der Justizvollzugsanstalt Billwerder.