Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den Prüfvorgang zu Korruptionsvorwürfen gegen Finanzminister Christian Lindner (FDP) abgeschlossen. Nun teilte die Berliner Staatsanwaltschaft mit: Es gab nicht einmal einen Anfangsverdacht. Gegen Lindner werden keine Ermittlungen eingeleitet.

Die Vorprüfung, die die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Christian Lindner eingeleitet hat, sind abgeschlossen. Am Freitagmorgen gab die Staatsanwaltschaft durch eine Pressemitteilung bekannt, dass „kein Anfangsverdacht im Zusammenhang mit einer privaten Immobilienfinanzierung für Christian Lindner“ besteht.
Grund für die Prüfung waren ein Hauskredit bei der BBBank und ein Grußwort gewesen. Lindner hatte im Mai 2022 in einem Video-Grußwort für eine Karlsruher Privatkundenbank gesagt: „Die BBBank ist mir von Grund auf sympathisch.“ Kurz darauf nahm er bei der sympathischen Bank einen privaten Kredit für eine Villa auf – insgesamt ließ er eine Grundschuld über 2,35 Millionen Euro eintragen.
Ob zwischen geäußerter Sympathie und genehmigtem Kredit ein Zusammenhang bestanden haben könnte, wollte dann die Staatsanwaltschaft untersuchen. Ergebnis der gelaufenen Vor-Ermittlungen: Der Kredit war nicht an eine Einflussnahme durch Lindner geknüpft. Der Finanzminister war bei Kreditabschluss ein ganz normaler Bankkunde.
Berichte nach dem Motto: Irgendwas wird schon dran sein
Den Anstoß für die Ermittlungen hatte ein Artikel des Spiegel im Oktober 2022 geliefert. Im Beitrag wurde über das Grußwort und den Kredit berichtet. Laut Tagesspiegel-Informationen leitete die Berliner Staatsanwaltschaft aufgrund der Spiegel-Recherche die Ermittlungen ein – allerdings erst im Januar 2023, nach monatelanger Stille um die Affäre.
Doch dann ging plötzlich alles ganz schnell. Der Tagesspiegel zitierte einen Sprecher der Staatsanwaltschaft und berichtete, man würde nicht nur den Verdacht einer Vorteilsnahme, sondern auch die mögliche Aufhebung seiner Immunität als Bundestagsabgeordneter prüfen. Medial wurde Lindner daraufhin quasi schon abgeschrieben und wie ein Schuldiger behandelt. Ganz nach dem Motto: Wenn der Verdächtige Politiker ist, einen Porsche fährt und die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt, wird schon irgendwas dran sein.
Tja, aber: Viel Theater um nichts! Jetzt stellt sich heraus, dass es nicht mal einen Anfangsverdacht und damit kein Recht auf weitere Ermittlungen gibt. Jede Menge Negativ-Schlagzeilen über Linders angebliche Korruptionsaffäre sind trotzdem in der Welt – ein Justizskandal.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kritisierte die voreilige Berichterstattung der Generalstaatsanwaltschaft bereits vor Abschluss der Vorprüfung Anfang letzter Woche als persönlichkeitsverletzend: „Sie (die Staatsanwaltschaft) gibt öffentlich lediglich die Erwägung bekannt, eines Tages vielleicht mal möglicherweise einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen zu wollen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Schwelle zum Anfangsverdacht nicht überschritten wurde.“ Bundestagsvizepräsident Wolfang Kubicki (FDP) ging dabei noch einen Schritt weiter und forderte, dass die „erhebliche Persönlichkeitsverletzung“ auch „personelle Konsequenzen nach sich ziehen“ müsse. Dabei müsse entweder die Justizsenatorin selbst zurücktreten oder „mindestens“ die Generalstaatsanwältin entlassen werden.
Experte: Staatsanwaltschaft handelte rechtswidrig
Medienrechtsanwalt Dr. Christian Conrad argumentierte in einem Gastbeitrag für LTO ebenfalls, dass die Bekanntgabe der Staatsanwaltschaft rechtswidrig war. Sie habe damit die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verletzt und damit die Unschuldsvermutung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Zivilrechtlich sei anerkannt, dass schon die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aufgrund eines Anfangsverdachts nicht ausreicht, um eine derartige Berichterstattung zu rechtfertigen. Im Fall Lindner ist es aber nichtmal zu einem Ermittlungsverfahren gekommen, es gab auch keinen Anfangsverdacht, sondern nur nur eine Vorprüfung.
Die fragwürdigen Verstrickungen der Linken
Auffällig in der Hinsicht: Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden – sie hat den dienstlichen Anweisungen des Justizsenators Folge zu leisten. Justizsenatorin in Berlin ist Lena Kreck von den Linken. Ihre Partei war es auch, die sich nach dem Durchsickern an die Presse direkt auf die Vorwürfe stürzte. Der Parteivize Lorenz Gösta Beutin behauptete Anfang des Jahres dem Spiegel gegenüber: „Es ist kein Geheimnis, dass Lindner einer Lobbypolitik für Banken und Konzerne näher steht, als den Interessen der breiten Masse der Bevölkerung.“ Er brachte die aktuellen Korruptionsvorwürfe in Verbindung mit Linders Porsche-Skandal im Vorjahr und stellte Lindner so als Wiederholungstäter dar.
Wer Lindner kritisieren will, sollte das nicht mit unlauteren Mitteln tun. Trotzdem forderte Lorenz Gösta Beutin: Lindner müsse alles offenlegen und, sobald sich der Verdacht erhärtet, zurücktreten. Linken-Bundesgeschäftsführer Tobias Bank sekundierte: „Wenig ist schädlicher für die Demokratie, als wenn Mitglieder der Regierung unter Korruptionsverdacht geraten. Gerade der Bundesfinanzminister muss über jeden Verdacht erhaben sein.“
Doch schon zu diesem Zeitpunkt war klar, dass es noch gar nicht zu tatsächlichen Ermittlungen gekommen war und man nichts Handfestes gegen Lindner in der Hand hatte.
Wer auch immer die Information der Prüfung an die Presse weitergeben hat, hat trotz Linders Freispruch vom Korruptionsvorwurf einen Erfolg erzielt: Die Sache bleibt in den Köpfen hängen. Werden Falschvorwürfe mit so viel Überzeugung vorgetragen, bleibt am Ende immer eine gewisse Skepsis. Die Unschuldsvermutung gilt außerhalb des Gerichtssaals nicht.