Ein in Deutschland lebender Afghane hat zwei Kinder sexuell missbraucht. Nach knapp drei Jahren Haft wurde er abgeschoben, kehrte jedoch zurück und kam zur Verbüßung seiner Reststrafe erneut ins Gefängnis. In wenigen Tagen kommt er frei und wird wegen des Abschiebungsverbot nach Afghanistan Deutschland nicht verlassen.

Es ist ein unmenschliches Verbrechen: Ein damals 26-jähriger Afghane hatte im März 2018 vor dem Schöffengericht in Landau in der Pfalz zugegeben, sich an zwei Nachbarskindern, sechs und acht Jahre alt, vergangen zu haben, wie der Focus berichtet. Damals erhielt er vom Gericht drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Schon damals war die milde Entscheidung umstritten: Die Mutter der Kinder stellte nach dem Urteil fest: „Steuersünder werden schwerer bestraft.“ Die Staatsanwaltschaft sprach im Prozess von einer geplanten Tat: Der Mann habe das Mädchen und ihren zwei Jahre jüngeren Bruder zunächst zum Spielen in seine Wohnung gelockt, um dann sexuelle Handlungen von „hoher Intensität“ an ihnen vorzunehmen. Gruselig.
Und jetzt wird es bizarr: Am 13. Februar kommt der Mann „nach vollständiger Verbüßung der Strafe“ auf freien Fuß, wie die Staatsanwaltschaft Landau gegenüber Focus online bestätigte. Dann ist der afghanische Kinderschänder frei. In Deutschland. Weil Rückführungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban ausgesetzt wird. Die Behörde hat inzwischen bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer die Anordnung von Führungsaufsicht beantragt, das heißt er ist im Übergang von Gefängnis zu Freiheit.
Noch im Februar 2021 war der Mann abgeschoben worden: Der verurteilte Straftäter aus dem rheinland-pfälzischen Landkreis Germersheim wurde damals nach rund drei Jahren Haft nach Kabul abgeschoben und mit einer mehrjährigen Einreisesperre belegt. Im Dezember des Folgejahres soll er über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien, Albanien, Kroatien, Slowenien, Österreich und die Schweiz wieder nach Deutschland eingereist sein. Bei einer Polizeikontrolle flog der heute 31-Jährige auf und kam zurück ins Gefängnis. Seine Haft läuft jetzt ab.
Und dann wird er in Deutschland freikommen: Denn gegenwärtig gilt ein Abschiebeverbot nach Afghanistan wegen der Machtübernahme der Taliban. Seit dem 11. August 2021 sind Rückführungen in das zentralasiatische Land aufgrund der ungewissen Sicherheitslage nach Machtübernahme der Taliban ausgesetzt. Sobald es die Lage zulasse, würden Straftäter und Gefährder aber wieder dorthin abgeschoben. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist das derzeit nicht geplant, berichtet Focus Online.
Deswegen wird der Straftäter am 13. Februar auf freien Fuß kommen und in Deutschland weiterleben, bis Abschiebungen wieder möglich sind. Es ist ein erschreckendes Beispiel dafür, dass schwerste Straftäter einfach in Deutschland bleiben können. Für die Angehörigen der beiden jungen Kinder muss das Gefühl, dass dieser Mann auf freien Fuß in Deutschland ist, unerträglich sein.