Im Gespräch bei phoenix erklärte Strafrechts-Professorin Elisa Hoven, dass jeder Deutsche das Recht hat Klimakleber von der Straße zu räumen- das wäre Teil unseres Notwehrrechts.
Die Toleranz von Autofahrern mit Klimaklebern der „Letzten Generation“ schwindet von Tag zu Tag. Immer mehr Autofahrer werden daher proaktiv und räumen die Störer selber von der Fahrbahn. Das sorgt mitunter für schwere Kritik – es heißt, die Autofahrer hätten nicht das Recht, die Klima-Kleber von der Straße zu tragen. Zuletzt hatte sogar der Staatsschutz gegen ein Mann Ermittlungen aufgenommen, der einen Kleber von der Straße geschubst hatte.
Dabei hat jeder das Recht, die Kleber von der Straße zu schieben. Das sagt zumindest Jura-Professorin Elisa Hoven. Im Interview mit phoenix antwortete die Strafrechtlerin auf die Frage des Moderators Jörg Thadeusz, wie denn ihre strafrechtliche Meinung zu der Behauptung, dass es mitnichten Notwehr sei, wenn man Autofahrer die Kleber wegräumen würde:
„Wir haben in Deutschland ein schneidiges Notwehrrecht,(…) das davon ausgeht: Ich verteidige meine Freiheit aber ich verteidige immer auch stellvertretend die Rechtsordnung.“ Das sei der große Gedanke unseres Notwehrechts.
Weiter sagte Sie, im deutschen Notwehrrechts bedarf es keine Verhältnismäßigkeits-Prüfung. Es gibt nur ein Angreifer und einen Verteidiger. Und der Verteidiger, in dem Fall der aufgehaltene Autofahrer, muss die Interessen des Angreifers nicht berücksichtigen.
Heißt also: Da die Klimakleber mit ihrem Protest gegen die Rechtsordnung verstoßen, hat jeder Deutsche das Recht, die Klimakleber immer Sinne der Notwehr von der Straße zu räumen. Er tut es sogar stellvertretend für unsere Rechtsordnung.