Der Staat kann entscheiden wann es bei Ihnen Zuhause warm ist und wann nicht. Das war lange Verschwörungstheorie – und wird jetzt durch das neue Heizungs-Gesetz der Ampel Realität. Ein im wahrsten Sinne des Wortes kaltes Gesetz.
Analyse von Jerome Wnuk
Die Ampelregierung hat sich nach einem Verhandlungsmarathon für ein Öl- und Gasheizungverbot entschieden. Damit sind Hausbesitzer zukünftig dazu gezwungen Wärmepumpen in ihre Häuser zu bauen. Das kostet nicht nur ein Haufen Geld und könnte unser Stromnetz überlasten, sondern macht eine Sorge, die lange als böse Verschwörungstheorie galt, wahr: Der Staat kann entscheiden wann es bei Ihnen Zuhause warm ist und wann nicht. Das ist der historische und gefährliche Staatseingriff, der sich hinter diesem Gesetz verbirgt.
Die Regierung entscheidet, wann Sie heizen: Mit dem flächendeckenden Einbau von Wärmepumpen soll das Heizen mit sauberem Strom ermöglicht werden, klima- und umweltfreundlich. Doch in einem Land, dessen Regierung sich aus ideologischer Überzeugung gegen Strom aus Atomkraft sträubt, gibt es ganz einfach nicht genügend Strom, dass jeder Deutsche unproblematisch mit seiner Wärmepumpe im Winter die Heizung anschmeißen kann.
Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagte dazu im Februar: „Wenn weiter sehr viele neue Wärmepumpen und Ladestationen installiert werden, dann sind Überlastungsprobleme und lokale Stromausfälle im Verteilnetz zu befürchten, falls wir nicht handeln“
Und genau deswegen hat die Ampel ein Gesetz entworfen, dass es Verteilnetzbetreibern erlaubt, Ihre Heizung bei stillstehenden Windrädern herunterzufahren. Und das beginnend ab 2024. Genau das ist mit dem neuen Konzept der Smart Meter nämlich möglich: Stromzähler, die digitale Daten empfangen und senden können. Und so wie eine Fernbedienung funktionieren.
Staat kann regulieren: Das ist die Realität der „Wärmewende“: Der Staat zwingt Sie per Gesetz eine Wärmepumpe einzubauen, die jederzeit bei mangelndem Strom vom Staat herunter geregelt werden kann. Ein Schreckensszenario, das lange als Verschwörungstheorie galt.
Ein Sprecher des Wirtschaftsministerium sagte uns dazu auf Pleiteticker-Anfrage: Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung treffen wird, „zählen auch die Reformen von §14a und § 14d des Energiewirtschaftsgesetzes. Damit wird zum einen, die Steuerbarkeit von sog. neuen Verbrauchern wie E-Autos und Wärmepumpen ermöglicht, so dass die Aufnahmekapazität des bestehenden Netzes sich deutlich erhöhen lässt, bis der erforderliche Netzausbau realisiert werden kann und damit eine Überlastung des Netzes ausgeschlossen wird.“
Zu dem Mechanismus der Fernabschaltungen sagte der Sprecher: „Durch die Ermöglichung von Schalthandlungen seitens der Verteilnetz-Betreiber können lokale Netzüberlastungen vermieden werden und gleichzeitig mehr Speicher und Verbrauchsstellen in das Stromnetz integriert werden. Deren Anbieter erhalten für die Bereitstellung ihrer Flexibilität ein Entgelt. Die Festlegung soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.“
Heißt: Der Verteilnetz-Betreiber kann per Schalthaltung Ihnen den Strom herunterfahren, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Solange also das Netz nicht ausgebaut wird, Deutschland genug Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen kann, könnte es bei Stromflaute im Winter bei Ihnen kalt werden. Auch wenn Sie Ihre Heizung auf höchste Stufe eingeschaltet haben.