- Wegen des Gebäudeenergiegesetz müssen neue Heizungen ab 2024 überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bis 2037 soll sich der Strombedarf verdoppeln, Wärmepumpen sind ein maßgeblicher Treiber des Anstiegs.
- Wegen des Stromverbrauchs, muss die Nachfrage flexibilisiert werden, dass bedeutet Abschaltungen von Wärmepumpen.
Durch das von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Staatssekretär Patrick Graichen vorgestellte Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen ab 2024 neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dadurch wird die Neu-Installation einer Öl-oder Gasheizung unmöglich.
Bereits vor der Verschärfung des GEGs wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA), geführt vom Grünen-Politiker Klaus Müller ein riesiger Anstieg an Wärmepumpen prognostiziert. In ihrer Prognose für 2037 rechnet sie mit 14,3 Millionen Wärmepumpen in privaten Haushalten, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Eine Erhöhung um mehr als 1000 Prozent.
Verdopplung des Strombedarfs
Dadurch ergibt sich eine Verdopplung des jährlichen Strombedarfs für 2037 auf 1053 Terrawattstunden (TWh) im Jahr. Wärmepumpen machen nach der Prognose mit 116,9 TWh etwa 11 Prozent des Strombedarfes aus. Bisher liegt der Bedarf für Wärmepumpen bei etwa 5,69 TWh im Jahr. Dadurch sind Wärmepumpen zusammen mit der E-Mobilität die maßgeblichen Treiber des explodierenden Strombedarfes.
Hinzukommt das Wärmepumpen hauptsächlich in den kalten Monaten eingesetzt werden. Die BNetzA legt allerdings keine nach Monaten oder Quartalen aufgeschlüsselte Prognose vor. Dabei ist anzunehmen, dass der Strombedarf von Wärmepumpen von Anfang Mai bis Ende September deutlich geringer ausfällt als in den Wintermonaten.
Angeblich kein Stromproblem: Auf ein Jahr gerechnet mag somit ausreichend Strom erzeugt werden. Im Winter kann es allerdings zu einem Strommangel kommen. Denn Heizen bedeutet zukünftig Stromverbrauch.
Um einen Netzkollaps zu verhindern, stellt die Bundesnetzagentur bereits Maßnahmen vor. Die „Flexibilisierung der Nachfrage durch Lastmanagement“ beschreibt zwei verschiedene Maßnahmen. Zunächst soll Last verschoben werden, um „die Spitzen des gesamten Stromverbrauchs zu glätten.“ Dafür nennt die Bundesnetzagentur explizit Wärmepumpen.
Lösung: Kontrollierte Lastabschaltungen
Auch die kontrollierte Lastabschaltung für die Industrie soll möglich sein. Dabei betont die Bundesnetzagentur, dass es sich nicht um einen Lastabwurf handle. Denn einen Lastabwurf beschreibt eine Lastabschaltung in einer Notsituation. Die Lastabschaltungen hingegen würde zur „Entlastung der Stromlieferanten als auch zur Entlastung des Netzes“ eingesetzt werden.
Das Stromproblem wird durch die fehlende Zuverlässigkeit der erneuerbaren Energien verstärkt. „Durch die zunehmende Einspeisung von fluktuierenden erneuerbaren Energien […] werden Flexibilitäten immer wichtiger“. Beinahe ein Drittel der erneuerbaren Energie soll aus Photovoltaik stammen. Im Winter scheint die Sonne allerdings kaum. Fehlende Sonne und kalte Temperaturen werden zukünftig eine tödliche Kombination für unser Stromnetz.
Fehlender Netzausbau: Stromrationierung ab 2024
Wärmepumpen und E-Autos könnten ab Januar 2024 in Spitzenzeiten vom Netz genommen werden, um Netzüberlastungen zu verhindern. Denn durch die Wärmewende steigt der Strombedarf bereits in den nächsten jähren um über zehn Prozent. Die Netze können diesen Zuwachs an Last jedoch nicht transportieren. Der Netzausbau hinkt um 14.000 Kilometer hinterher, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR).
Klaus Müller, Grünen-Politiker und Chef der Bundesnetzagentur, plant deshalb den Strom zeitweise zu begrenzen. „Es gibt ein Recht des Verteilnetzbetreibers zu dimmen“, erklärt Müller dem BR.