- Vergangenen Oktober erstach ein Somalier zwei Personen in Ludwigshafen-Oggersheim
- Nun wird der Angeklagte vom Gefängnis in eine psychische Klinik verlegt und gilt als „schuldunfähig“
Acht Monate nach dem brutalen Messer-Mord eines 26-jährigen Somaliers in Ludwigshafen-Oggersheim hat das Frankenthaler Schwurgericht entschieden, dass der Angeklagte vom Gefängnis in eine psychiatrische Klinik verlegt wird. Zuvor bescheinigte der vom Gericht beauftragte Gutachter dem Mann eine paranoide Schizophrenie. Der Angeklagte leide unter Wahnvorstellungen, höre Stimmen und fühle sich verfolgt, so der Gutachter, und sei deshalb schuldunfähig.
Laut Anklage stach der Somalier mit einem Küchenmesser erst auf einen 20-Jährigen Maler und dann auf einen 35-Jährigen Kollegen ein, der ihm zu Hilfe eilte. Den abgetrennten Arm eines Opfers soll der Täter auf den Balkon seiner Ex-Freundin geworfen haben. In einem Drogeriemarkt soll der Somalier eine weitere Person angegriffen haben. Diese überlebte schwer verletzt.
Die Staatsanwaltschaft folgt nun der Einschätzung des Gutachters und geht davon aus, dass eine Unterbringung im Gefängnis nicht möglich sei. Deswegen hat sie nun die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt.
Der Angeklagte selbst erklärte hingegen immer wieder, er sei „nicht verrückt”. Er habe im vollen Bewusstsein gehandelt. Dass er zwei Personen getötet und eine weitere lebensgefährlich verletzt hat, hat der Somalier ebenfalls bereits gestanden. Reue ließ der Mann bislang nicht erkennen.
Es ist nicht der erste Fall, bei dem Asylbewerber aus afrikanischen Staaten wie Somalia, Eritrea oder Nigeria nach Gewaltdelikten für schuldunfähig erklärt werden. Tatsächlich haben viele afrikanische Asylbewerber auf Grund von Folter, Traumatisierung und Drogenmissbrauch mit psychischen Problemen und Wahnvorstellungen zu kämpfen.
Schwer traumatisierte Hinterbliebene
Wie der SWR berichtet, ist der Prozess für die Angehörigen der Opfer eine große Belastung. Die Mutter des 35-Jährigen Malers könne ohne Herzrasen nicht mehr aus dem Haus gehen. Seine Schwester könne nicht mehr durchschlafen und stehe in der Nacht mehrfach auf, um zu prüfen, ob die Türen abgeschlossen seien.
Die Frau des 35-jährigen Opfers habe sich psychologische Hilfe suchen müssen und leide seit der Tat unter starken Migräne-Attacken. Sie erklärte, sie bete sehr oft für den Angeklagten, vergeben könne sie ihm jedoch nicht.
Die Plädoyers sollen kommenden Montag gehalten werden und die Urteilsverkündung ist für den 24. Mai vorgesehen.