Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) plant, an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel zu verbieten. Doch nicht nur Haribo ist auf der Verbotsliste, sondern auch Milch und Butter! Das berichtet die Bild.

Keine Werbung mehr für Weihenstephan und Kerrygold? Wie Bild berichtet, arbeitet Ernährungsminister Cem Özdemir an einem Gesetzesentwurf, der das Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel weit über Haribo und Mars-Riegel hinaus ausweiten wird!
Milch? Verboten! Butter? Auch!
Die Liste vom Ernährungsministerium, die Bild vorliegt, sieht nämlich auch vor, dass Milch und Milchgetränke, Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten, die Zuckerzusatz oder Süßstoff enthalten, nicht mehr beworben werden dürfen. Das Bizarre daran: Normale Vollmilch hat einen Milchzucker-Gehalt von 4,7 Prozent und würde damit ins Verbot fallen!
Nicht nur Milch, auch Milchprodukte fallen unter das Verbot: Käse und Quark dürfen nur noch 20 Gramm Gesamtfett und 1,3 Gramm Salz enthalten (pro 100 Gramm), damit sie nicht unter das Verbot fallen. Bei Butter und weiteren Fettaufstrichen ist bei 20 Gramm gesättigte Fettsäuren und 1,3 Gramm Salz (pro 100 Gramm) Schluss mit Werbung. Die beliebte Kerrygold-Butter würde mit 56 Gramm gesättigten Fettsäuren in das Verbot fallen.
Alles was Zucker hat fliegt raus!
Cornflakes und Müsli dürfen nur noch 10 Gramm Gesamtfett enthalten und maximal 15 Gramm Zucker pro 100 Gramm, sonst ist es verboten sie zu bewerben. Völlig verboten soll die Werbung für Kuchen, süßen Keksen und ähnlichem Kleingebäck sein. Auch Teig zur Herstellung dieser Backwaren und gebackene oder gekochte Desserts sind davon betroffen. Zudem Schokolade und andere Kakaoprodukte, Müsliriegel und süße Aufstriche. Leibniz, Milka und Coppenrath & Wiese wären damit raus.
Speiseeis und Energydrinks sind auch verboten. Das bekannte „Red-Bull verleit Flügel“ wäre dann damit auch Geschichte. Knabberartikel dürfen keinen Zucker enthalten und nur noch 0,1 Gramm Salz (pro 100 Gramm), um nicht unter das Werbeverbot zu fallen. Säfte (100-prozentige Obst- und Gemüsesäfte, Säfte aus Saftkonzentraten) dürfen weder Zucker noch andere Süßungsmittel enthalten.
Wie weit geht das Verbot?
Das geplante Verbot gilt für sämtliche Werbung zwischen 6 und 23 Uhr, „die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Kinder zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken.“ Betroffen ist dabei nicht nur die Fernsehwerbung, sondern auch Werbung im Internet und Außenwerbung.