„Extremisten, Verfassungsfeinde“ müssen wir „aus dem öffentlichen Dienst schnell entfernen können“. Dies erklärte Innenministerin Nancy Faeser im März in einer Fragestunde im Bundestag. Was sich ehrenwert und harmlos anhört, kann für jeden Beamten auch schnell ein Angriff auf seine Freiheit sein. Sowohl im Disziplinarrecht als „wahrscheinlich“ auch im Beamtenrecht soll die Beweislast umgekehrt werden. Faeser faselt: „Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er eben nicht verfassungstreu ist.“
In Faesers Ausführungen kommt zunächst ein Widerspruch zum Ausdruck. Faeser spricht davon, dass „Tatsachen“ vorliegen, die deutlich machen, dass ein Beamter nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Wenn solche „Tatsachen“ vorliegen, kann ein Beamter aber auch schon heute aus dem Staatsdienst entfernt werden. Deswegen geht es Faeser auch nicht um Tatsachen, sondern um Indizien und Vermutungen.
Im Falle eines begründeten oder auch nicht begründeten Verdachts soll künftig der jeweilige Beamte beweisen müssen, dass er auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Der Staat hingegen soll sich künftig die mühsame Suche nach Beweisen ersparen dürfen. Damit plant die Innenministerin eine grundlegende Umkehrung von fundamentalen Prinzipien. Ein bloßer, unbewiesener Verdacht soll schon ausreichen, um Beamte künftig aus dem Staatsdienst zu kehren.
Durch dieses Mittel dürfte es künftig viel einfacher werden unliebsame und unbequeme Staatsbedienstete einfach zu entfernen. Beamten wird damit zunehmend ein Maulkorb aufgesetzt. Durch die Beweislastumkehr reicht schon bald der bloße Verdacht der Demokratiefeindlichkeit. Man muss „die Möglichkeit haben, jemanden schnell rauszubekommen“, sagt die SPD -Politikerin. Und weiter: „Wir haben eine gute Idee gefunden, das zu tun.“