
Von Janina Lionello
Die Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe läuft im Januar endlich aus – doch damit endet der Impfzwang nicht für alle! Wie Pleiteticker.de auf Anfrage erfuhr, bleibt die Impfpflicht für Soldaten bestehen.
Die Impfpflicht gegen das Coronavirus gilt für Soldaten auch über das Jahr 2022 hinaus. Das teilte die Bundeswehr auf eine Anfrage von Pleiteticker.de mit.
Seit November 2021 müssen Soldaten eine Grundimmunisierung nachweisen, die aus mindestens einer Grundimmunisierung mit zwei Einzeldosen und einer Auffrischungsimpfung oder Infektion besteht. „Unverändert schützt diese Impfung gemäß Aussagen des Robert Koch-Instituts, auch bei den derzeit vorherrschenden Omikron-Varianten, recht zuverlässig vor schweren Verläufen, Hospitalisierung oder auch Tod” heißt es in der Antwort der Pressestelle.
Innerhalb der Bundeswehr sei das Übertragungsrisiko aufgrund zahlreicher enger Kontakte im Rahmen von Unterbringung, Auslandseinsätzen und Lehrgängen im Vergleich zur Restbevölkerung erhöht. Eine Immunisierung erhöhe die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere abgewiesen, die ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch die Pflicht verletzt sahen.
Laut Verteidigungsministerium lag der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldaten in den Auslandseinsätzen betrug 100 Prozent.