- Das neue „Gesetz gegen digitale Gewalt“ sieht Accountsperren vor – nach Pleiteticker.de-Recherchen auch für private Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram & Co.
- Buschmanns neuer Gesetzesplan ist eine drastische Verschärfung des NetzDG – und sieht u.a. auch die Herausgabe von IP-Adressen vor, aber auch das Löschen falscher Restaurantkritiken
- Davon betroffen wären auch Äußerungen in WhatsApp-Gruppen
Marco Buschmann plant ein neues „Gesetz gegen digitale Gewalt“. Das neue Gesetz wird eine drastisch verschärfte Version des NetzDGs. Am 12. April stellte er dazu erste Eckpunkte vor.
Die Verschärfung: Die bisherigen Instrumente des NetzDG werden massiv ausgeweitet und verschärft. Neu ist u.a. dass die Ermittlung von IP-Adressen jetzt auch für verschiedene Formen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich ist. Als Beispiel nennt das Ministerium u.a. „Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare“. Außerdem soll es bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ gerichtlich angeordnete Accountsperren „für einen angemessenen Zeitraum“ geben.
Der Knackpunkt: Wie Pleiteticker.de exklusiv vom Bundesjustizministerium erfuhr, führt das dazu, dass es durch das Gesetz „grundsätzlich“ möglich wird, nicht nur Accounts auf Sozialen Medien wie Twitter oder Instagram, sondern auch bei populären Messenger-Diensten wie Telegram oder WhatsApp zu sperren. Das bestätigte das Ministerium auf explizite Nachfrage.
Das Ministerium weist daraufhin, dass dies dann nur „unter bestimmten Voraussetzungen zulässig“ sei und „verhältnismäßig“ geschehen müsse. So müsse die Gefahr bestehen, dass es in Form von Posts zu einer Wiederholung „einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ kommt. Dem Accountinhaber soll zudem zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Chat-Gruppen unter Beobachtung: Es „dürfte zu berücksichtigen sein, wie und in welchem Umkreis bestimmte Botschaften verbreitet werden“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums das Vorgehen. Darunter werden dann wohl auch Äußerungen etwa in größeren Chat-Gruppen fallen.
In Zukunft können also Menschen womöglich ihren Account verlieren, wenn sie in einer größeren Gruppe auf Telegram oder WhatsApp etwa „Hatespeech“ verbreitet haben. Dabei sind für viele Menschen Messenger wie WhatsApp der Hauptkommunikationsweg für Freunde und Familie.
Buschmann will damit Sperren auch in private Kommunikationskanäle wie WhatsApp tragen.