Ein weiterer verstoßener RBB-Mitarbeiter forderte seine Pension ein. Ein Richter des Arbeitsgerichts sprach deutliche Worte.
Seit der Affäre Schlesinger haben die Anwälte des Skandalrundfunks RBB wohl viele Stunden an gerichtliche Verhandlungen verloren. Viele der verstoßenen Top-Manager fordern Entschädigung und vor allem das aus ihrer Sicht ihnen zustehende Geld. Denn der RBB versucht, um die Folgen des Skandals abzuschwächen, den gefeuerten Mitarbeitern kein Ruhegeld oder sonstige Zuwendungen zu zahlen. Rechtlich ist das aber nur in seltensten Fällen wirklich zulässig. Deshalb klagte ein geschasster Mitarbeiter nach dem anderen um an „sein“ Geld zu kommen. Da war Patricia Schlesinger, die rund 18.000 Euro im Monat als Betriebsrente verlangte. Noch ist in diesem Fall aber kein Urteil gefällt worden. Zudem wehrten sich zahlreiche ehemalige Mitglieder der Führungsriege des RBB gegen ihre Entlassung.
Nun klagte der nächste Verstoßene: Der ehemalige Betriebsdirektor des RBB Christoph Augenstein hat eine lange Karriere hinter sich. Seit den 90ern arbeitete er beim ÖRR. Anfang 2022 übernahm der Sender um Patricia Schlesinger den Vorsitz der ARD. Alle Direktoren des Senders, unter ihnen auch Augenstein, erhielten deshalb 1.700 Euro zusätzlich. Da die zusätzlichen Gelder nicht mit dem Sender abgesprochen waren, wurde Augenstein vom RBB fristlos entlassen.
Doch Augenstein hat seiner Ansicht nach nicht genug Geld vom Beitragszahler erhalten. Er verlangt nicht nur Schmerzensgeld von Interimsintendantin Katrin Vernau, sondern will auch, dass Vernaus Sender ihm summiert, 750.000 Euro Ruhegeld, bis Eintritt ins Rentenalter und zusätzliche 450.000 Euro Schadenersatz zahlt. Seine gesamten Forderungen an den Sender und damit an die Beitragszahler beläuft sich auf 1,2 Millionen Euro. Zur ersten Gerichtsverhandlung am Montag erschien Augenstein persönlich. Richter Boyer stellte klar, dass zumindest Teile der geforderten Gelder dem ehemaligen Top-Manager zustünden. An den Rundfunk richtete er ernsthafte Worte: „Als Gebührenzahler sage ich ihnen, misten sie diesen Stall aus! Als Vorsitzender sage ich Ihnen: Wir urteilen auf der Grundlage gerichtlich festgestellter Tatsachen“. Er legte den beiden Parteien außerdem einen Vergleich nahe, der eine Kompromisslösung für beide Seiten darstelle. Doch Augenstein schien kaum bereit, auf Teile des Geldes verzichten zu wollen und lehnte ab.