
Im Kreis Euskirchen in NRW sind viele Unternehmen von der Energiekrise betroffen. Bei einer Gasmangellage wird nach Regeln der Bundesnetzagentur entschieden wer versorgt – und wem das Gas abgestellt wird. Die Unternehmen im Kreis Euskirchen sind nicht als „geschützt“ anerkannt. Ihnen könnte im Mangelfall eine Einschränkung oder Einstellung der Gasversorgung bevorstehen.
Schon im März hat man sich mit den Firmen in Verbindung gesetzt, um über die Gasverteilung bei einem Mangel zu entscheiden: Im nordrhein-westfälischen Kreis Euskirchen droht 100 Unternehmen ein Gas-Lieferstopp.
Im Gegensatz zu Privathaushalten und bestimmten Institutionen wie z. B. Pflegeeinrichtungen, sind Unternehmen bei einer Gasmangellage oft „nicht-geschützt“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Doch die Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen halten sich alle für systemrelevant, ihnen dürfe das Gas im Fall der Fälle nicht abgestellt werden.
Immerhin fallen von den 100 gefährdeten Unternehmen gegenwärtig 92 aus der Notfallstufe heraus. Geschuldet ist das der Bundesnetzagentur, die die Einzelunternehmen nicht genauso differenziert wie ein Versorger vor Ort analysieren kann und deswegen eine Grenze von zehn Megawatt Anschlussleistung gesetzt hat. So bleiben nur noch 8 Unternehmen übrig, die akut unter Druck sind – bis die Regeln auf alle Firmen angewendet werden können. Markus Böhm, Geschäftsführer der e-regio, berichtet gegenüber der Kölnischen Rundschau, dass diese 8 Unternehmen 80 Prozent des Einsparpotenzials in einer Mangellage ausmachten.
Momentan sei das Risiko aber nicht besonders hoch; „Die Speicher sind voll“ heißt es von Seiten der Geschäftsführung von e-regio. Dennoch: Der Gaspreis hat sich nach Angaben des Unternehmens seit 2020 verzehnfacht.
Privathaushalte im Kreis Euskirchen müssen in manchen Fällen zu Ratenzahlungen greifen, um ihre Rechnungen zu begleichen. Und die Unternehmen müssen vielleicht noch länger um ihre Existenz fürchten.