In Berlin wird heute gewählt. Auf kommunaler Ebene stehen die Sieger jedoch schon vor der Wahl fest. Bezirksbürgermeister sind Beamte auf Zeit und der Entzug dieses Status käme Berlin teuer zu stehen. Doch auch aus politischen Gründen will man womöglich am Status Quo festhalten.

Seit 8 Uhr sind die Berliner zur Wahl aufgerufen. Neben der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird auch die BVV-Wahl wiederholt. Hier stehen die Sieger jedoch schon jetzt fest. Alle Bezirksbürgermeister können im Amt bleiben, ganz egal wie die Wahl ausgeht. Die Innenverwaltung des Berliner Senats hat einige Tage vor der Wahl in einem Brief an die Bezirksbürgermeister genau das festgestellt.
In dem Schreiben, dass dem Tagesspiegel vorliegt heißt es: „Auch im Fall einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse in der BVV bleiben gewählte Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die weiteren Bezirksamtsmitglieder im Amt.“ Begründet wurde das Ganze nicht politisch, sondern juristisch. Bürgermeister und Stadträte wurden „für die Dauer der Wahlperiode gewählt“ und die Legislaturperiode wird „ununterbrochen fortgesetzt“. Das wurde vom Verfassungsgericht bei seiner Entscheidung zur Wahlwiederholung so festgelegt.
Im Gegensatz zu Senatsmitgliedern und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin sind Stadträte und Bezirksbürgermeister Beamte auf Zeit und müssen rechtlich daher bis Ende 2026 im Amt bleiben. Dennoch wäre die Abwahl der Bezirksbürgermeister möglich. Bürgermeister und Stadträte müssten vor Ende ihrer Amtszeit abberufen werden. Dann erhielten diese jedoch noch drei Monate volles Gehalt und anschließend rund 70 prozent der Bezüge als Ruhegehalt. 7171 Euro würde damit jeder Bezirksbürgermeister pro Monat erhalten, ein Stadtrat 6381 Euro. Aus Kostengründen und womöglich auch aus politischen Motiven lehnte die Innenverwaltung dieses Vorgehen ab.