Der Eilantrag eines Vaters gegen das Gendern an den Gymnasien seiner beiden Kinder wurde durch das Verwaltungsgericht nun abgewiesen. Es wäre genauso ein politisches Statement, wenn man nicht gendert, so das Gericht.
Anfang letzten Monats hatte ein Vater in Berlin Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht gegen das Gendern an den Gymnasien beider seiner Kinder eingelegt. Diese sollten in der Schule „Hampelmensch“ statt Hampelmann sagen und in Stuhlkreisen über ihre Pronomen reden. „Etliche Lehrkräfte verhalten sich wie als Lehrer getarnte Aktivisten“, sagte der Vater damals zur Bild. Dabei würde auf die Schüler ein großer Anpassungsdruck herrschen.
Trotzdem hat das Gericht den Antrag nun zurückgewiesen (Beschl. v. 24.03.2023, Az. 3 L 24/23), so teilte es die zuständige Pressestelle am Dienstag mit.
Die Deutsche Sprache würde durch die Sonderzeichen nicht weniger verständlich und stünde dem Gebot der politischen Neutralität an den Schulen somit nicht entgegen, so die 3. Kammer. Außerdem wäre es auch genauso ein politisches Statement, wenn man nicht gendert, argumentierte das Gericht. Man gab sich damit zufrieden, dass die Schulleitungen der beiden Schulen den Lehrkräften die Verwendung der Gendersprache ausdrücklich freigestellt habe und die Regeln der deutschen Rechtschreibung weiterhin einzuhalten sei.
Was dabei komplett vernachlässigt wurde, ist die Sicht der Schüler. Beide Kinder sind in der zehnten Klasse – auf dem Weg zum Abitur. Wer in den letzten Jahren einen Schulabschluss in Deutschland gemacht hat, weiß wie sehr die Noten heutzutage – leider – auch zu einem großen Teil von den Sympathien der Lehrer abhängen. Sicher, bei jeder Debatte wird betont, dass alle Ansichten erlaubt sind und jeder frei seine Meinung äußern darf – aber am Ende schlagen sich zu kontroverse Ansichten dann doch in den Noten nieder. Wer mit gutem Abitur abschließen will, der überlegt sich genau, ob er es zum Wohle seiner Meinungsfreiheit in Kauf nimmt, sich mit seinen Lehrern anzulegen.
Das schon die Kammer zu der Ansicht kommt, dass der Nichtgebrauch genauso politische Zuordnungen vornehmen lässt wie der absichtliche Gebrauch von genderneutraler Sprache sollte die Alarmglocken schrillen lassen. Es sollte nicht mit einem politischen Statement verbunden sein, normal zu reden. Die deutsche Grammatik so zu nutzen, wie wir sie alle gelernt haben. Es ist die eine Sache, dass es Leute gibt, die schon das Patriarchat dahinter vermuten, dass die Waschmaschine im deutschen feminin ist, der Bundestag aber männlich. Dass ein deutsches Gericht dem aber Recht gibt, indem es argumentiert, dass der normale Gebrauch normaler Grammatik mehr ist als nur ganz neutrale Sprache, ist eine ganz andere. Gerade das sollte ein Argument gegen die Gendersprache sein. Schüler sollten nicht täglich bei jedem Satz den sie sagen oder in einer Klausur schreiben, vor die Wahl gestellt werden, zu welcher politischen Färbung sie sich bekennen wollen.
Spannender Zufall: Zeitgleich zu der Bekanntgabe des Antrags des Vater wurde in der Presselandschaft über eine Umfrage des WDR berichtet. In dieser Umfrage wurde die Frage gestellt, wie wichtig die Deutschen das Gendern finden. 41 Prozent antworteten mit „gar nicht wichtig“, 21 Prozent mit „weniger wichtig“. Aber Hauptsache die Kinder in Berlin sprechen im Unterricht von „Hampelmensch“ statt Hampelmann. Es gibt ja auch sonst nichts wichtigeres, mit dem man sich kurz vor dem Schulabschluss auseinandersetzen könnte. Ob der Vater Beschwerde beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird, ist noch nicht bekannt.