Eine Köchin in einem Seniorenheim verlor durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht ihren Job, wurde unbezahlt freigestellt. Das war rechtswidrig, urteilte jetzt das Amtsgericht Dresden.

Das Amtsgericht Dresden hat einer Frau recht gegeben, die ihren ehemaligen Arbeitgeber verklagt hatte. Die Frau, die als Köchin in einem Pflegeheim arbeitete, wurde aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unbezahlt freigestellt. In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten. Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen. Das Gericht sei der Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot zwischen Neuanstellungen und bestehenden Beschäftigungsverhältnissen unterschieden werden musste. Demnach hätte der Arbeitgeber nur eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen.
Das Urteil ist bis Ende des Monats noch nicht rechtskräftig. Die Klägerseite ist jedoch erleichtert. Von einem „ersten wegweisenden Urteil“ in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprach der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich. Die betroffene Frau arbeitet seit dem 1. Januar bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.