
Im Mai 2022 erstellt Christian Lindner ein Ministergrußwort für eine Karlsruher Privatbank. So weit so gut: Doch der Bundesfinanzminister hat offenbar verschwiegen, dass er ausgerechnet bei dieser Bank einen Kredit für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. Nach dem Grußwort hat Christian Lindner bei dieser Bank noch einen weiteren Kredit aufgenommen. Dies hat einem Bericht des tagesspiegels zufolge nun die Berliner Generalstaatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Diese prüft nun die Aufhebung Lindners Abgeordneten-Immunität, um förmlich gegen ihn ermitteln zu können.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft erklärte: das sei „in solchen Fällen üblich und ohne, dass damit schon eine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen wird“. Konkret geht es um eine Immobilie, die der Finanzminister im Januar 2021 für 1,65 Millionen Euro erworben hatte. In Hinblick auf die hohen Sanierungskosten ließ er bei der BBBank eine Grundschuld von 2,35 Millionen Euro eintragen. Wenige Wochen nach der Videoansprache, lieh sich Lindner Anfang Juli erneut 450.000 Euro bei eben jener Bank und die Grundschuld erhöhte sich auf 2,8 Millionen Euro.
Der Bundesfinanzminister könnte sich strafbar gemacht haben, wenn die zweite Kreditvergabe in Verbindung mit dem Grußwort steht. Hierfür ist nicht erforderlich, dass zwischen dem Ministergrußwort und der Gewährung des Kredits ein direkter Bezug vorliegt. Der Tatbestand der Vorteilsannahme ist schon dann erfüllt, wenn der bloße Anschein von Käuflichkeit erweckt wird. Der Hausbank Christian Lindners, der BBBank, drohen hingegen Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung.
Christian Lindner teilte dem tagesspiegel über seinen Anwalt mit, es entbehre jeglicher Grundlage, dass „Dinge verheimlicht“ worden sein.