Illegale Kindergeburtstage, Maskenpflicht-Verstöße, heimliche Fußballspiele: während der Pandemie alles Fälle für Polizei und Ordnungsamt. Jetzt wird bekannt, wie viel Geld die Strafen für Coronaverstöße in die Staatskasse schwemmten.
39 Millionen Euro haben Verstöße gegen die Corona-Verordnung die Bürger in Bayern in drei Pandemie-Jahren gekostet. Dies geht aus der Antwort des Bayerischen Gesundheitsministeriums auf eine Abfrage des AfD-Abgeordneten Christoph Maier hervor, die pleiteticker.de vorliegt.
Der höchste Betrag stammt mit 3,2 Millionen Euro aus der Stadt München an, im Landkreis München war es zusätzlich knapp eine halbe Million Euro. Tief in die Tasche greifen mussten auch die Nürnberger mit 3 Millionen Euro. Im Landkreis Rosenheim nahm der Staat immerhin 1,5 Millionen Euro ein.
Auch in weiteren Landkreisen wurden hohe Bußgelder fällig: in Deggendorf: 850.000 Euro, in Ingolstadt rund 1.150.000 Euro, in Dachau mehr als 500.000 Euro, in Schwandorf mehr als 900.000 Euro, in der Stadt Erlangen und der Stadt Fürth jeweils mehr als 500.000.
Besonders strenge Regeln in Bayern
Dass derart hohe Summen zusammenkamen, ist nicht verwunderlich. In Bayern wurden im bundesweiten Vergleich besonders strenge Regeln verhängt. Anfang 2021 beispielsweise durften sich Einwohner ab einer Inzidenz von 200 nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Monatelang galt eine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. Bürger durften ihre Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen, beispielsweise, um zur Arbeit zu gelangen oder den Hund auszuführen. Auf Parkbänken zu sitzen, war zeitweise ebenfalls untersagt. Ab einer Inzidenz von 100 durfte man nur Menschen aus dem eigenen Hausstand und eine weitere Person treffen.
Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde mit 250 Euro geahndet; organisierte man eine Veranstaltung oder Versammlung wurden sogar 5.000 Euro fällig. Hatte man einen eigenen Betrieb, und hielt sich dort nicht an die aufgestellten Regeln, zahlte man 25.000 Euro.
Im November entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern zumindest während der ersten Welle der Pandemie unverhältnismäßig waren. 22.000 Bußgelder muss der Freistaat dementsprechend wieder zurückzahlen.