Die Bundesregierung hat ihre Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Eigenanbau und Konsum sollen erleichtert werden.
Bis zu drei Pflanzen auf der Fensterbank, maximal 25 Gramm für den persönlichen Gebrauch und Vereine für den kollektiven Anbau von Gras – so präsentiert sich die erste Phase der Cannabis-Legalisierung durch die Ampelkoalition in Deutschland.
In Berlin präsentierten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) die überarbeiteten Pläne. Die sind zwar weniger umfassend als die ursprünglichen Vorhaben der Ampelkoalition, haben es dennoch in sich.
- Eigenbedarf: 25 Gramm Cannabis
- Eigenanbau: maximal drei Pflanzen pro volljähriger Person
- Konsum ab 18
Allerdings soll der Konsum in der Öffentlichkeit weiterhin eingeschränkt bleiben. In der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten darf nicht gekifft werden. Auch in Fußgängerzonen bleibt der Konsum bis 20 Uhr verboten.
Kollektiver Anbau: Wer Cannabis nicht selbst anbaut, kann über „Cannabis-Clubs“ höchstens 25 Gramm auf einmal und maximal 50 Gramm pro Monat erhalten. Diese Cannabis-Vereine müssen „nicht-gewinnorientiert“ organisiert sein. Die Abgabe an Nicht-Mitglieder ist untersagt und die Mitgliederzahl wird auf 500 gedeckelt. Um Mitglied zu werden, muss die Volljährigkeit erreicht sein.
Während Lauterbach sich auf die Cannabis-Legalisierung freut, hagelt es Kritik aus dem In- und Ausland. Nachbarstaaten und Kritiker befürchten einen Drogentourismus nach Deutschland. Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, kündigte zudem an, die Legalisierung in seinem Bundesland zu verhindern.
Sorgen um Gesundheitsschäden: Ärzte äußerten bereits Bedenken über eine steigende Anzahl von Hirnschäden bei Jugendlichen. CDU-Generalsekretär Mario Czaja hat die Vorschläge „klar abgelehnt“. Er kritisierte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass die Pläne keine adäquate Lösung für den Schutz unserer Kinder vor dieser Droge in der Zukunft bieten.
Plan B: Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition vereinbart, dass der Verkauf von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in zugelassenen Geschäften eingeführt werden sollte. Im Herbst hatte Lauterbach dafür bereits Eckpunkte präsentiert, jedoch wurden die Pläne nach Bedenken von der EU nun noch einmal gründlich überarbeitet.
Unter anderem stoppte das „Schengener Durchführungsübereinkommen“ die Pläne des Gesundheitsministers. Dadurch sind die Staaten des Schengen-Raums verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.